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Präsidium

Über das Präsidium

Gemäß Artikel 10-12  der Satzung besteht das EUROSAI-Präsidium aus acht Mitgliedern, nämlich:

  • vier Mitgliedern kraft Amtes (den Leitern der ORKB, die die zwei letzten ordentlichen Kongresse ausgerichtet haben, dem Leiter der ORKB, die den nächsten ordentlichen Kongress ausrichten wird, und der EUROSAI-Generalsekretärin) sowie;
  • vier für einen Zeitraum von sechs Jahren vom Kongress gewählten Mitgliedern (von denen alle drei Jahre zwei Mitglieder ersetzt werden).

Derzeit setzt sich das Präsidium aus folgenden ORKB zusammen:

  • Mitglieder: Tschechische Republik, Israel, Polen, Spanien, Lettland, Litauen, Türkei und Vereinigtes Königreich.
  • Beobachter: Österreich, Norwegen, Portugal und Russische Föderation

Das Präsidium steht unter der Leitung des Vorsitzes der EUROSAI (ORKB Tschechische Republik), der die Organisation nach außen vertritt.  Er wird von zwei Stellvertretern (ORKB Israel, Erster stellvertretender Vorsitz; und ORKB Polen, Zweiter stellvertretender Vorsitz), sowie dem Generalsekretariat der EUROSAI unterstützt.  

Um eine ausgewogene Vertretung der EUROSAI-Mitglieder im Präsidium sicherzustellen, werden bei der Wahl der Präsidiumsmitglieder die geografische Vielfalt der Region sowie die unterschiedlichen Rechnungshofmodelle angemessen berücksichtigt.

Ebenfalls im Präsidium vertreten sind als Beobachter die Leiter der ORKB, die Mitglieder des INTOSAI-Präsidiums sind. Zu den Präsidiumssitzungen können darüber hinaus Gastrechnungshöfe eingeladen werden, um bestimmte Tagesordnungspunkte zu erörtern.

Das Präsidium tritt mindestens einmal jährlich zusammen. Die letzte Sitzung (58.) fand am 14. und 15. Juni 2023 in Vilnius (Litauen) statt.

Kapitel II der EUROSAI Geschäftsordnung regelt die Befugnisse und Zuständigkeiten des Präsidiums. Kapitel III des Allgemeinen Verfahrens des Strategischen Plans (ESP) 2017-2024 der EUROSAI regelt die Zuständigkeiten des Präsidiums und seiner Mitglieder in diesem Bereich und legt fest, dass das Präsidium jene Entscheidungen, die es aus Gründen der Effizienz für angemessen hält, an das Koordinationsteam delegieren kann.

Aufgaben und Pflichten des Präsidiums

Das Präsidium hat gemäß Artikel 11 der Satzung folgende Zuständigkeiten:

  • Überwachung der Einhaltung der Satzung;
  • nach Maßgabe der vom Kongress festgelegten Richtlinien Fassung von Beschlüssen, die für die Aufgabenerfüllung der EUROSAI notwendig sind;
  • Verabschiedung des Haushaltsentwurfs und dessen Vorlage beim Kongress;
  • Erarbeitung von Richtlinien für die Erstellung und Vorlage des Jahresabschlusses durch das Sekretariat und für dessen Prüfung durch die Abschlussprüfer;
  • Vorlage der Jahresrechnung zur Annahme durch den Kongress, zusammen mit dem Bericht der Abschlussprüfer sowie einer eigenen Stellungnahme;
  • Vorlage eines EUROSAI-Tätigkeitsberichts zu jedem ordentlichen Kongress sowie
  • Erfüllung aller sonstigen vom Kongress übertragenen Aufgaben.

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