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Aufgaben und Pflichten des Kongresses

Der Kongress hat gemäß Artikel 9 der Satzung folgende Aufgaben und Pflichten:

  1. Festlegung von zur Erreichung der EUROSAI-Ziele notwendigen Richtlinien;
  2. Annahme der Tätigkeitsberichte der übrigen EUROSAI-Organe;
  3. Entscheidung über Anträge eines oder mehrerer Mitglieder bzw. des Präsidiums;
  4. Bewilligung:
    1. des Haushalts der EUROSAI für den Zeitraum zwischen zwei ordentlichen Tagungen des Kongresses;
    2. der Mitgliedsbeiträge;
    3. der Haushaltsrechnung der EUROSAI.
  5. Einsetzung von Fachausschüssen und Arbeitsgruppen und Festlegung ihrer Zuständigkeiten;
  6. Wahl von vier Präsidiumsmitgliedern;
  7. Bestimmung des Gastgeberlandes des nächsten ordentlichen Kongresses;
  8. auf Antrag des Präsidiums oder eines Drittels der EUROSAI-Mitglieder Änderung der EUROSAI-Satzung durch eine mit Zweidrittelmehrheit der Anwesenden verabschiedete Kongressresolution, wobei der Änderungsvorschlag den Mitgliedern 30 Tage im Voraus zugehen sollte;
  9. Festlegung einer eigenen Geschäftsordnung sowie
  10. Bestellung der Rechnungsprüfer der EUROSAI.

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