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Kapitel X: Übergangsbestimmungen

Annahme der geänderten Satzung und Übergangsbestimmungen
Artikel 20.

  1. Die geänderte Satzung der EUROSAI tritt unmittelbar nach Annahme durch den Kongress in Kraft.

  2. Der Kongress von 1993 und alle nachfolgenden Kongresse wählen jeweils zwei Mitglieder des Präsidiums für eine Amtszeit von sechs Jahren.

  3. Die bisherigen Mitglieder, die 1993 nicht wiedergewählt wurden, können bis zum nächsten ordentlichen Kongress an den Tagungen des EUROSAI-Präsidiums als Beobachter teilnehmen.




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