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Kapitel X: Übergangsbestimmungen
Annahme der geänderten Satzung und Übergangsbestimmungen
Artikel 20.
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Die geänderte
Satzung der EUROSAI tritt unmittelbar nach Annahme durch den Kongress in Kraft.
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Der Kongress von
1993 und alle nachfolgenden Kongresse wählen jeweils zwei Mitglieder des
Präsidiums für eine Amtszeit von sechs Jahren.
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Die bisherigen
Mitglieder, die 1993 nicht wiedergewählt wurden, können bis zum nächsten
ordentlichen Kongress an den Tagungen des EUROSAI-Präsidiums als Beobachter
teilnehmen.
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