Das
Präsidium besteht aus acht Mitgliedern, die wie folgt berufen werden:
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Vier
ex-officio Mitgliedern:
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den
Leitern der Obersten Rechnungskontrollbehörden der Länder, die die zwei letzten
ordentlichen Kongresse ausgerichtet haben.
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dem
Leiter der Obersten Rechnungskontrollbehörde des Landes, das den nächsten
ordentlichen Kongress ausrichten soll.
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dem
Generalsekretär der EUROSAI.
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Vier
Mitglieder aus dem Kreis der Leiter der anderen Obersten
Rechnungskontrollbehörden, die Mitglieder der EUROSAI sind, die vom Kongress für
einen Zeitraum von sechs Jahren gewählt werden. zwei dieser Mitglieder werden
alle drei Jahre gewählt. Die Mitglieder dürfen für die ihrer Amtszeit
unmittelbar folgende Amtsperiode nicht wiedergewählt werden.
Um
eine ausgewogene Vertretung aller Mitgliedstaaten zu gewährleisten, sollte die
Verteilung der Sitze so erfolgen, dass:
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unter
Berücksichtigung der ex-officio Mitglieder den geographischen Unterschieden in
Europa Rechnung getragen wird.
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die
hauptsächlich von den verschiedenen Obersten Rechnungskontrollbehörden zur
staatlichen Finanzkontrolle angewandten Verfahren auch tatsächlich im Präsidium
vertreten sind.
Wenn
die Zahl der Kandidaten die Anzahl der zu besetzenden Ämter übersteigt, findet
die Wahl in geheimer Abstimmung statt.
Wenn
am Ende des ersten Wahlgangs einer der vier meistgewählten Kandidaten nicht die
absolute Mehrheit der Stimmen der beim Kongress vertretenen Mitglieder erhalten
hat, so wird ein zweiter Wahlgang durchgeführt, nach dessen Beendigung die vier
Kandidaten gewählt werden, die die höchste Stimmenzahl erhalten haben.
Der Leiter der Obersten Rechnungskontrollbehörde des Landes, das den letzten
ordentlichen Kongress ausgerichtet hat, ist Vorsitzender des Präsidiums.Der
Leiter der Obersten Rechnungskontrollbehörde des Landes, das den nächsten
ordentlichen Kongress ausrichten soll, ist erster Stellvertretende Vorsitzende
des Präsidiums.
Das Präsidium bestellt einen zweiten Stellvertretenden Vorsitzenden aus den
gewählten Mitgliedern.