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Kapitel IX: Schlussbestimmungen

Sitz der Organisation und Rechtsstatus
Artikel 17.

  1. Der Sitz der Organisation befindet sich am Sitz des spanischen Rechnungshofes.

  2. Die EUROSAI wird gemäss dem Recht des Mitgliedstaates, in dem sie ihren Sitz hat, errichtet. Für sie gelten diese Satzungen und die zu ihrer Anwendung erlassenen Bestimmungen. Für Fragen, die darin nicht geregelt sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Sitzstaates.

Amtssprachen
Artikel 18.

Die Amtssprachen der EUROSAI sind Deutsch, Englisch, Französisch, Russisch und Spanisch.

Auflösung der EUROSAI
Artikel 19.

Bei Auflösung der Organisation, die nur mit einer Zweidrittelmehrheit der Mitglieder der EUROSAI beschlossen werden kann, wird gemäss den gesetzlichen Bestimmungen des Mitgliedstaates, in dem sich der Sitz der Organisation befindet, verfahren.

 



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