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Kapitel IX: Schlussbestimmungen
Sitz der Organisation und Rechtsstatus
Artikel 17.
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Der
Sitz der Organisation befindet sich am Sitz des spanischen Rechnungshofes.
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Die
EUROSAI wird gemäss dem Recht des Mitgliedstaates, in dem sie ihren Sitz hat,
errichtet. Für sie gelten diese Satzungen und die zu ihrer Anwendung erlassenen
Bestimmungen. Für Fragen, die darin nicht geregelt sind, gelten die gesetzlichen
Bestimmungen des Sitzstaates.
Amtssprachen
Artikel 18.
Die Amtssprachen der EUROSAI sind Deutsch, Englisch, Französisch, Russisch
und Spanisch.
Auflösung der EUROSAI
Artikel 19.
Bei Auflösung der Organisation, die
nur mit einer Zweidrittelmehrheit der Mitglieder der EUROSAI beschlossen werden
kann, wird gemäss den gesetzlichen Bestimmungen des Mitgliedstaates, in dem sich
der Sitz der Organisation befindet, verfahren.
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