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Kapitel I: Ziele und Grundsätze

Ziele
Artikel 1.

Die Europäische Organisation der Obersten Rechnungskontrollbehörden EUROSAI bezweckt, im Rahmen der INTOSAI:

  1. das berufliche und fachliche Verständnis sowie die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsbehörden der EUROSAI und mit den anderen Regionalorganisationen der INTOSAI durch gegenseitigen Gedanken- und Erfahrungsaustausch im Bereich der staatlichen Finanzkontrolle zu fördern.

  2. Beziehungen zu nationalen und internationalen Institutionen zu unterhalten, die sich insbesondere mit Problemen der staatlichen Finanzkontrolle befassen.

  3. alle Mitgliedsbehörden der EUROSAI über Änderungen in der die staatliche Finanzkontrolle betreffenden Gesetzgebung der einzelnen Mitgliedstaaten sowie über Aufbau und Arbeitsweise der Mitgliedsbehörden zu informieren.

  4. Untersuchungen von Problemen und Anliegen der staatlichen Finanzkontrolle und verwandter Disziplinen in Theorie und Praxis zu fördern.

  5. beim Austausch von Prüfungsmethoden und Fachkenntnissen zusammenzuarbeiten sowie die Veranstaltung von Seminaren und Fortbildungskursen für die Mitarbeiter der Mitgliedsbehörden der EUROSAI und anderer Mitgliedsbehörden der INTOSAI zu fördern.

  6. den Austausch von Informationen und Schriftgut unter den Mitgliedern der EUROSAI sowie die Verbreitung von Veröffentlichungen aus deren Zuständigkeitsbereich zu fördern und zu erleichtern.

  7. die Einrichtung von Fachzentren, Universitätsinstituten und -lehrstühlen für die staatliche Finanzkontrolle anzuregen.

  8. die Umsetzung der vom Kongress der EUROSAI getroffenen Feststellungen und verabschiedeten Empfehlungen zu unterstützen.

  9. auf die Vereinheitlichung der Terminologie der staatlichen Finanzkontrolle, hinzuwirken;

  10. alle geeigneten Massnahmen zu treffen, die einem besseren Verständnis der Probleme und Anliegen der staatlichen Finanzkontrolle dienen.

Grundsätze
Artikel 2.

Die EUROSAI lässt sich von den folgenden Grundsätzen leiten:

  1. Gleichheit aller Obersten Rechnungskontrollbehörden, die Mitglied der EUROSAI sind.

  2. Recht des freien Beitritts oder Austritts.

  3. Achtung der gesetzlichen Bestimmungen, denen die einzelnen Obersten Rechnungskontrollbehörden unterliegen.




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