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EUROSAI VERFAHRENSNORMEN

DARLEGUNG DER MOTIVE

Mit Artikel 4 der EUROSAI-Satzung werden folgende EUROSAI-Organe bestimmt:

  1. Der Kongreß

  2. Das Präsidium

  3. Das Sekretariat

Die in diesem Dokument zusammengefaßten Verfahrensnormen sollen unter Berücksichtigung und Erfüllung der EUROSAI-Satzung die Zuständigkeitsbereiche und Verantwortlichkeiten dieser Organe entwickeln, darüber hinaus jedoch die bisherigen Gepflogenheiten der Organisation in Betracht ziehen, sofern diese sich nicht im Widerspruch zu der EUROSAI-Satzung befinden.




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