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KAPITEL VI: RANGFOLGE IM ZUSTÄNDIGKEITSBEREICH DER EUROSAI

Artikel 15.
Anwendungsregeln

In allen Versammlungen der EUROSAI, an denen mehrere Mitglieder teilnehmen, kommt hinsichtlich der Rangfolge, der Plazierung der Teilnehmer, sowie sonstiger Fragen der Anordnung der Mitglieder, die in Artikel 16 festgesetzte Rangordnung zur Anwendung. Diese Norm kann durch die von INTOSAI festgelegten verfahrenstechnischen Bestimmungen ergänzt werden.

Artikel 16.
Rangfolge in EUROSAI

Allgemein herrscht in EUROSAI folgende Rangfolge vor:

  1. Präsidentschaft der EUROSAI.

  2. Veranstaltende ORKB der jeweiligen Veranstaltung.

  3. 1. Vizepräsident der EUROSAI.

  4. 2. Vizepräsident der EUROSAI.

  5. Sekretariat der EUROSAI.

  6. Mitglieder des Präsidiums der EUROSAI in alphabetischer Reihenfolge nach Landesnamen in englischer Sprache.

  7. Beobachter im Präsidium der EUROSAI in alphabetischer Reihenfolge nach Landesnamen in englischer Sprache.

  8. EUROSAI-Rechnungsprüfer, nach dem vorgenannten Kriterium.

  9. Übrige EUROSAI-Mitglieder, nach dem vorgenannten Kriterium.

  10. Beobachter, die keine EUROSAI-Mitglieder sind, ebenfalls nach dem vorgenannten Kriterium.




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