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KAPITEL V: FACHAUSSCHÜSSE, STUDIENGRUPPEN, SEMINARE UND ÄHNLICHE AKTIVITÄTEN

Artikel 13.
Fachausschüsse und Studiengruppen

  1. Über die Schaffung von Fachausschüssen und Studiengruppen entscheidet der Kongreß.

  2. Alle an einem Fachausschuß oder einer Studiengruppe beteiligten Mitglieder sind in dieser durch ihre Delegierten oder deren Vertreter repräsentiert, denen Fachleute und Berater zur Seite stehen können.

  3. Die Fachausschüsse oder Studiengruppen halten gleichzeitig mit der ordentlichen Versammlung des Kongresses eine ordentliche Sitzung ab. Sie können ferner nach entsprechender Benachrichtigung des Sekretariats an von ihnen selbst festgesetzten Daten und Orten weitere Sitzungen abhalten. Jeder Fachausschuß und jede Studiengruppe ernennt ihren eigenen Präsidenten.
    Alle in diesen Normen enthaltenen Bestimmungen hinsichtlich des Kongresses kommen auch auf die Fachausschüsse und Studiengruppen zur Anwendung.

Artikel 14.
Seminare, Expertenversammlungen, und ähnliche Aktivitäten

  1. Die Organisation von Seminaren, Expertenversammlungen und ähnlichen, gelegentlich abgehaltenen Aktivitäten werden auf Vorschlag der veranstaltenden ORKB von dem Präsidium nach vorheriger Kenntnisnahme des EUROSAI-Sekretariats beschlossen. Ist diese ORKB nicht Mitglied des Präsidiums, wird der Vorschlag an das Sekretariat weitergeleitet, um von diesem in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Präsidiums aufgenommen zu werden, wobei die ORKB berechtigt ist, zur Vorlage ihres Vorschlags an dieser Sitzung teilzunehmen.

  2. Die veranstaltende ORKB ist für die Organisation des Seminars oder der Sitzung, sowie für die Zusammenstellung und Verteilung der entsprechenden Unterlagen verantwortlich. Ferner hat sie dem Präsidium über das Sekretariat, das von allen Informationen hinsichtlich dieser Aktivitäten in Kenntnis zu setzen ist, von den Ergebnissen zu informieren.

  3. Die Finanzierung von Seminaren und ähnlichen Versammlungen geht zu Lasten der veranstaltenden ORKB und des EUROSAI-Etats. Nach Rückfrage bei dem Sekretariat der EUROSAI beschließt der Lenkungsausschuß über die Höhe des Zuschusses.




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