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KAPITEL IV: ALLGEMEINE VORGEHENSNORMEN FÜR DIE SITZUNGEN

Artikel 11.
Abstimmungen

  1. Jedes Mitglied hat eine Stimme.

  2. Die Beschlüsse des Kongresses werden, mit Ausnahme der in den Artikeln 9, 8, 10, 1b und 19 der EUROSAI-Satzung vorgesehenen Punkte, mehrheitlich von den anwesenden Mitgliedern gefaßt.

  3. Die Entscheidungen des Präsidiums werden durch die Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefaßt.

  4. Die Abstimmung erfolgt durch Handerheben, namentlichen Abruf, oder geheime Zettelwahl.

  5. Die Abstimmung durch namentlichen Abruf erfolgt auf Ersuchen eines der Mitglieder, wobei alle zu einer Stimmabgabe berechtigten Mitglieder in englischer Sprache und alphabetischer Reihenfolge aufgerufen werden. Der Präsident zieht den Namen des ersten Stimmberechtigten.

  6. Alle Fragen können auf Beschluß des Kongresses oder des Präsidiums mittels geheimer Zettelwahl entschieden werden.

Artikel 12.
Tagesordnung der Sitzungen

  1. Der Präsident der EUROSAI eröffnet die Sitzungen.

  2. Anschließend wendet sich der Präsident der veranstaltenden ORKB an die Sitzungsteilnehmer.

  3. Im Anschluß hieran wird der Bericht des Generalsekretärs, der auf die letzte Sitzung Bezug nimmt, die Situation der gefaßten Beschlüsse und der zu ergreifenden Maßnahmen wiedergibt, und Beschlüsse, sowie gegebenenfalls durch¬zuführende Aktivitäten und deren Finanzierung vorschlägt, der EUROSAI vorgelegt.

  4. Danach werden die Berichte über laufende Aktivitäten vorgelegt.

  5. Der Präsident der EUROSAI leitet die Abstimmung über Beschlüsse und die Annahme von Beschlüssen hinsichtlich der unterbreiteten Vorschläge ein.

  6. Der Präsident der EUROSAI schließt die Sitzung.




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