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KAPITEL III: DAS SEKRETARIAT
Artikel 9.
Funktionen
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Das Sekretariat ist mit den Mitgliedern der EUROSAI in Verbindung und fördert den Kontakt zwischen denselben während der zwischen den Kongressen liegenden Zeitspannen
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Das Sekretariat führt die von dem Kongreß und dem Präsidium beschlossenen Aktivitäten aus.
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Das Sekretariat ist für die Verwaltung der Organisation zuständig.
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Unter Inbetrachtziehung der von den Mitgliedern erhaltenen Anträge, erstellt das Sekretariat ein Programm von Vorschlägen, das den Leitungsorganen unterbreitet wird.
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Ferner bereitet das Sekretariat den Jahres- und Finanzbericht der Organisation vor, die dem Kongreß zur Annahme unterbreitet werden
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Das Sekretariat ist für Koordination und Veröffentlichung der EUROSAI-Zeitschrift und des EUROSAI Newsletter verantwortlich.
Artikel 10.
Berichte und Protokolle
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Nach jeder Sitzung, an der das Sekretariat in seiner Eigenschaft als Organ der EUROSAI teilnimmt, setzt das Sekretariat den Entwurf des Protokolls unter den Teilnehmern in Umlauf, damit diese die entsprechenden Bemerkungen vornehmen können.
Das Protokoll wird in der nächsten ordentlichen oder außerordentlichen Sitzung angenommen, wobei diese Annahme als Punkt eins auf die Tagesordnung zu setzen ist.
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Alle drei Jahre legt das Sekretariat dem Kongreß einen Bericht über durchgeführte Arbeiten und erzielte Ergebnisse vor.
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