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KAPITEL II: DAS PRÄSIDIUM

Artikel 5.
Zuständigkeitsbereich des Präsidiums

  1. Entscheidungsfällung hinsichtlich der Organisation von Se¬mi¬naren, Expertenversammlungen, und sonstiger, gelegentlich stattfindender Aktivitäten.

  2. Entscheidungsfällung hinsichtlich der von EUROSAI im Rahmen des vom Kongreß angenommenen Haushalts für Seminare und sonstige Versammlungen eingebrachter Mittel.

Artikel 6.
Sitzungen des Präsidiums

  1. Das Präsidium versammelt sichmindestens einmal jährlich.

  2. Die Entscheidungen des Präsidiums erfolgen mittels Abstimmung über im voraus eingereichte Beschlüsse.

Artikel 7.
Vorlage der Beschlüsse

Der Kongress ist das höchste Organ der EUROSAI. Ihm obliegt es:

  1. Alle Mitglieder des Präsidiums können Beschlüsse einreichen.

  2. Vorgeschlagene Beschlüsse werden an den Generalsekretär und den Präsidenten des Präsidiums gesandt, und unter einem provisorischen Punkt in die Tagesordnung eingeschlossen.

  3. In den vorgeschlagenen Beschlüsse sind folgende Punkte zu beachten:


    • Zweck des Beschlusses.

    • Text des Beschlusses.

    • Vorteil oder erwartetes Ergebnis der Durchführung des Beschlusses.

    • Angabe der für die Durchführung des Beschlusses zuständigen Person oder Stelle.

    • Kosten und Finanzierung des Beschlusses.

Artikel 8.
Beschlußfassung

  1. Über Beschlüsse wird einzeln abgestimmt.

  2. Bei Registrierung der Stimmen werden im Sekretariat folgende Punkte vermerkt:


    • Der genaue Text des Beschlusses.

    • Die Mitglieder, die den Antrag auf Beschlußfassung einreichen und unterstützen.

    • Das Abstimmungsergebnis.

    • Für die Durchführung des Beschlusses erforderliche Maßnahmen (einschließlich der verantwortlichen Personen oder Mitglieder, Terminplan).

  3. Die gefaßten Beschlüsse werden in den Sitzungsprotokollen vermerkt.




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