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KAPITEL II: DAS PRÄSIDIUM
Artikel 5.
Zuständigkeitsbereich des Präsidiums
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Entscheidungsfällung hinsichtlich der Organisation von Se¬mi¬naren, Expertenversammlungen, und sonstiger, gelegentlich stattfindender Aktivitäten.
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Entscheidungsfällung hinsichtlich der von EUROSAI im Rahmen des vom Kongreß angenommenen Haushalts für Seminare und sonstige Versammlungen eingebrachter Mittel.
Artikel 6.
Sitzungen des Präsidiums
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Das Präsidium versammelt sichmindestens einmal jährlich.
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Die Entscheidungen des Präsidiums erfolgen mittels Abstimmung über im voraus eingereichte Beschlüsse.
Artikel 7.
Vorlage der Beschlüsse
Der Kongress ist das höchste Organ der EUROSAI. Ihm obliegt es:
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Alle Mitglieder des Präsidiums können Beschlüsse einreichen.
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Vorgeschlagene Beschlüsse werden an den Generalsekretär und den Präsidenten des Präsidiums gesandt, und unter einem provisorischen Punkt in die Tagesordnung eingeschlossen.
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In den vorgeschlagenen Beschlüsse sind folgende Punkte zu beachten:
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Zweck des Beschlusses.
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Text des Beschlusses.
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Vorteil oder erwartetes Ergebnis der Durchführung des Beschlusses.
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Angabe der für die Durchführung des Beschlusses zuständigen Person oder Stelle.
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Kosten und Finanzierung des Beschlusses.
Artikel 8.
Beschlußfassung
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Über Beschlüsse wird einzeln abgestimmt.
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Bei Registrierung der Stimmen werden im Sekretariat folgende Punkte vermerkt:
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Der genaue Text des Beschlusses.
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Die Mitglieder, die den Antrag auf Beschlußfassung einreichen und unterstützen.
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Das Abstimmungsergebnis.
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Für die Durchführung des Beschlusses erforderliche Maßnahmen (einschließlich der verantwortlichen Personen oder Mitglieder, Terminplan).
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Die gefaßten Beschlüsse werden in den Sitzungsprotokollen vermerkt.
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