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Präsidium

Gemäß Artikel 10-12 der Satzung besteht das EUROSAI-Präsidium aus acht Mitgliedern: vier ex-officio Mitglieder (die Leiter/Generalprüfer der ORKB, die die zwei letzten ordentlichen Kongresse ausgerichtet haben; der Leiter/Generalprüfer der ORKB, die den nächsten ordentlichen Kongress ausrichten wird, sowie der EUROSAI-Generalsekretär); dazu vier, für einen Zeitraum von sechs Jahren vom Kongress gewählte Mitglieder (alle drei Jahre werden zwei Mitglieder erneuert). Ebenfalls am Präsidium beteiligt sind als Beobachter die Leiter/Generalprüfer der dem INTOSAI-Präsidium angehörenden ORKB, sofern sie EUROSAI-Mitglied sind.

Seit dem VIII. EUROSAI-Kongress (Lissabon, Mai bis Juni 2011) besteht das Präsidium aus den Leitern/Generalprüfern der ORKB von Portugal, Polen, Spanien, Türkei, Ukraine, den Niederlanden, Belgien und den Europäischen Rechnungshof als Mitglieder sowie von Österreich, Ungarn, Norwegen, der Russischen Föderation und von Großbritannien als Beobachter.

Um eine ausgewogene Vertretung der EUROSAI-Mitglieder im Präsidium sicherzustellen, sind beim Wahlverfahren die geografische Diversität und verschiedenen Organisationssysteme der Rechnungskontrolle im öffentlichen Sektor zu berücksichtigen.

Das Präsidium tritt mindestens einmal jährlich zusammen. Seine letzte Sitzung (XXXVIII.) fand am 2. Juni 2011 in Lissabon (Portugal) statt. Die nächste Präsidiumssitzung wird im in Ankara (Türkei) am 28. Mai 2012 statt.

Dem Präsidium obliegen folgende Verantwortlichkeiten:

  1. die Einhaltung der Satzung der EUROSAI zu überwachen.

  2. nach Massgabe der vom Kongress beschlossenen Richtlinien die für die Aufgabenerfüllung der EUROSAI notwendigen Beschlüsse zu fassen.

  3. den Haushaltsentwurf zu beschliessen und dem Kongress zu unterbreiten.

  4. Richtlinien für die Erstellung und Vorlage des Jahresabschlusses durch das Sekretariat und für deren Prüfung durch die Rechnungsprüfer auszuarbeiten.

  5. die Haushaltsrechnung zusammen mit dem Bericht der Rechnungsprüfer und einer eigenen Stellungnahme dem Kongress zur Billigung vorzulegen.

  6. jedem ordentlichen Kongress einen Tätigkeitsbericht der EUROSAI zu unterbreiten.

  7. jede der ihm vom Kongress übertragenen Aufgaben zu erfüllen.

Der Vorsitz des Präsidiums obliegt dem Präsidenten der EUROSAI (ORKB von Portugal), der die Organisation vertritt. Zwei Vizepräsidenten (seit Juni 2011 die ORKB der Niederlande als erster Vizepräsident und die ORKB der Türkei als zweiter Vizepräsident) sowie der Generalsekretär unterstützen es bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben.




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