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Beschluss
Beschluss des IV. EUROSAI-Kongresses
„Die Gründung einer EUROSAI-Arbeitsgruppe für die Umweltprüfung“
1. Unter Berücksichtigung des regionalen Ausmaßes der Mehrheit der Umweltangelegenheiten und in Ausführung der Entschlüsse und Empfehlungen des XVI. INCOSAI-Kongresses, wird eine EUROSAI-Arbeitsgruppe über die Umweltprüfung gegründet.
2. Die vorgenannte Arbeitsgruppe ist die gleiche wie die Regionale (Europäische) Arbeitsgruppe der INTOSAI für Umweltprüfung und wird alle europäischen, an der Umweltprüfung interessierten Obersten Rechnungskontrollbehörden einschließen. Gegenwärtig ist die ORKB von Polen der Koordinator dieser Arbeitsgruppe. Die ORKB von Polen wird von vier Subkoordinatoren unterstützt, von denen einer im Mittelmeerraum (gegenwärtig Malta), einer in Skandinavien (zurzeit Norwegen) und einer in Westeuropa (heute die Niederlande) und einer in der Region des Schwarzen Meeres (dass heisst, Rumänien) aktiv ist.
3. Die Arbeitsgruppe wird die Möglichkeit untersuchen, ein regionales Umweltprogramm in den für den Umweltschutz gewählten Zonen zu fördern und zu entwickeln, zum Beispiel: Saubere Luft und Süßwasser, Rechnungsprüfung der territorialen Gewässer, usw. Das Programm wird sich auf die Behandlung der dringendsten kurz-, mittel- und langfristigen Erfordernisse der europäischen Länder konzentrieren, mit besonderem Schwerpunkt auf die Vereinigungsvorteile der Umweltprüfungsprogramme und Verfahren im Rahmen einer fortlaufenden regionalen Entwicklung.
4. Grundaufgaben der EUROSAI-Arbeitsgruppe für die Umweltprüfung könnten in naher Zukunft folgende sein:
Erstellung und Vertrieb von Dokumenten, Richtlinien, Normen, Methoden und Techniken in Verbindung mit der Umweltprüfung, mit Nachdruck auf die koordinierten, gemeinsamen und parallelen Rechnungsprüfungen.
Informationsaustausch bezüglich der Auswirkungen der Umweltprüfungen und Rechnungsprüfungstechniken, in denen die Subkoordinatoren mit als Verantwortliche für ihre Unterregionen handeln können.
Beginn mit Umweltprüfungen in internationalem oder regionalem Rahmen, konzentriert auf die Erfüllung und Wirtschaftlichkeit der in den Umweltabkommen eingegangenen Verpflichtungen.
Initiative, andere europäische Oberste Rechnungskontrollbehörden in die Aktivitäten der Arbeitsgruppe einzubinden.
5 .Der Arbeitsgruppe für Umweltprüfung wir empfohlen, die Möglichkeit eines Informationsaustausches über Methodologie, Rechnungsprüfungsverfahren, internationalen Umweltabkommen und Datenbänken der Umweltprüfung zu untersuchen.
6. Zur Erreichung ihrer Ziele wird der EUROSAI-Arbeitsgruppe für Umweltprüfung vorgeschlagen, eine organisatorische Struktur bezüglich der Kanalisierung und Benutzung der materiellen und Personalmittel (Handbücher, Wissen, Daten) zu schaffen. Die ORKB von Polen wird für das Management des Sekretariats der Arbeitsgruppe verantwortlich sein und auch für die Deckung der operativen Kosten.
7. Die Arbeitsgruppe der EUROSAI für Umweltprüfung wird in Übereinstimmung mit den Normen der EUROSAI funktionieren.
8. Bei Aufnahme der Aktivitäten der Arbeitsgruppe der EUROSAI für Umweltprüfung wird diese ein Budgetvorschlag erstellen, der alle Arten der beschlossenen Aktivitäten umfasst und der Arbeitsgruppe erlaubt, alle übernommenen kurz- und mittelfristigen Ziele zu erfüllen.
9. Während des Jahres nach dem IV. EUROSAI-Kongress und in demjenigen, das dem V. EUROSAI-Kongress vorausgeht, wird die Arbeitsgruppe für Umweltprüfung Berichte erstellen, die alle mit den vorhergehenden Punkten in Verbindung stehenden Vorschläge und ebenfalls Vorausschauen über die Zukunft der genannten Arbeitsgruppe beinhalten. Diese Berichte werden dann dem EUROSAI-Präsidium vorgelegt werden.
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