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Kongress

Gemäss der Satzung, Artikel 5-9, ist der Kongress, der sich aus allen Mitgliedern der Organisation zusammensetzt, das höchste Organ der EUROSAI und wird aller drei Jahre in einer ordentlichen Sitzung einberufen. Der Gründungskongress fand in Madrid (Spanien) 1990 statt. Die nachfolgenden Kongresse wurden 1993 in Stockholm (Schweden), 1996 in Prag (Tschechische Republik), 1999 in Paris (Frankreich), 2002 in Moskau (Russischen Föderation), und 2005,  in Bonn (Deutschland).

Dem Kongress obliegen folgende Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten:

  1. Richtlinien festzulegen, die für die Erreichung der Zielsetzungen der EUROSAI notwendig sind.

  2. Die Tätigkeitsbereiche der übrigen Organe der EUROSAI zu billigen.

  3. Über Anträge zu befinden, die von einem oder mehreren ihrer Mitglieder oder vom Präsidium vorgelegt wurden.

  4. Zu bewilligen:
    a. den Haushalt der EUROSAI für den Zeitraum zwischen zwei ordentlichen Tagungen des Kongresses; 
    b. die Mitgliedsbeiträge;
    c. die Haushaltsrechnung der EUROSAI.

  5. Fachausschüsse und Arbeitsgruppen einzusetzen und deren Aufgaben festzulegen.

  6. vier Mitglieder des Präsidiums zu wählen.

  7. das Gastland des nächsten ordentlichen Kongresses zu bestimmen.

  8. auf Antrag des Präsidiums oder eines Drittels der Mitglieder der EUROSAI die Satzung der EUROSAI durch eine mit Zweidrittelmehrheit der Anwesenden verabschiedete Resolution des Kongresses zu ändern, wobei der Änderungsvorschlag den Mitgliedern der EUROSAI 30 Tage vor dem Kongress zugesandt werden sollte.

  9. sich eine Geschäftsordnung zu geben.

  10. die Rechnungsprüfer der EUROSAI zu bestellen.

Seit dem letzten Kongress (Bonn), der das Thema "Die Rechnungsprüfung öffentlicher Einnahmen“ behandelte, bis zum 7. Kongress in Polen im Juni 2008 obliegt der EUROSAI-Vorsitz dem Vorsitzenden der ORKB Deutschlands, Dr. Dieter Engels.

Auf dem VII. EUROSAI-Kongress, der vom 2. bis 5. Juni 2008 in Krakau stattfinden wird, werden folgende Themen behandelt:

  1. Einrichtung eines Kontrollsystems zur Prüfungsqualität bei den ORKB.

  2. Prüfung von Sozialprogrammen im Bildungsbereich.

  3. Prüfung von Sozialprogrammen auf dem Gebiet der Eingliederung behinderter Menschen in das Arbeitsleben.

Vorherige Kongresse




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