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Kongress
Gemäss der Satzung, Artikel 5-9, ist der
Kongress, der sich aus allen Mitgliedern der Organisation zusammensetzt, das
höchste Organ der EUROSAI und wird aller drei Jahre in einer ordentlichen
Sitzung einberufen. Der Gründungskongress fand in Madrid (Spanien) 1990 statt.
Die nachfolgenden Kongresse wurden 1993 in Stockholm (Schweden), 1996 in Prag (Tschechische
Republik), 1999 in Paris (Frankreich), 2002 in Moskau (Russischen Föderation), 2005, Bonn (Deutschland), 2008, Krakau (Polen),und 2011, Lissabon (Portugal).
Dem Kongress obliegen folgende Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten:
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Richtlinien festzulegen, die
für die Erreichung der Zielsetzungen der EUROSAI notwendig sind.
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Die Tätigkeitsbereiche der
übrigen Organe der EUROSAI zu billigen.
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Über Anträge zu befinden, die
von einem oder mehreren ihrer Mitglieder oder vom Präsidium vorgelegt wurden.
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Zu bewilligen:
a. den Haushalt der EUROSAI für den Zeitraum zwischen zwei ordentlichen
Tagungen des Kongresses;
b. die Mitgliedsbeiträge;
c. die Haushaltsrechnung der EUROSAI.
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Fachausschüsse und
Arbeitsgruppen einzusetzen und deren Aufgaben festzulegen.
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vier Mitglieder des Präsidiums
zu wählen.
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das Gastland des nächsten
ordentlichen Kongresses zu bestimmen.
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auf Antrag des Präsidiums oder
eines Drittels der Mitglieder der EUROSAI die Satzung der EUROSAI durch eine
mit Zweidrittelmehrheit der Anwesenden verabschiedete Resolution des
Kongresses zu ändern, wobei der Änderungsvorschlag den Mitgliedern der
EUROSAI 30 Tage vor dem Kongress zugesandt werden sollte.
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sich eine Geschäftsordnung zu
geben.
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die Rechnungsprüfer der EUROSAI
zu bestellen.
Seit dem VIII. Kongress (Lissabon) bis zum Jahr 2014, in dem in Niederlanden der IX. Kongress stattfinden wird, obliegt der EUROSAI-Vorsitz dem Präsidenten der ORKB von Portugal, Herr d'Oliveira Martins.
Vorherige Kongresse
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