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ZUM TOD VON PHILIPPE SEGUIN

ZUM TOD VON PHILIPPE SEGUIN, ERSTER PRÄSIDENT DES FRANZÖSISCHEN RECHNUNGSHOFS

Philippe Séguin, Erster Präsident des französischen Rechnungshofs, ist am Donnerstag, den 7. Januar, an seinem Wohnort Paris im Alter von 66 Jahren verstorben.

Herr Séguin wurde im Juli 2004 in das höchste Amt dieser Institution berufen, in der er seinen Werdegang nach Abschluss der École Nationale d'Administration (ENA) im Jahr 1970 begann. Innerhalb von fünf Jahren führte er einen tiefgreifenden Wandel durch und modernisierte den Rechnungshof mit ständigem Augenmerk darauf, die Kontrolle der öffentlichen Finanzen als einen der höchsten Werte der Republik und der Demokratie zu etablieren. Als bedeutender Befürworter der Unabhängigkeit von Kontrolleinrichtungen stand Herr Séguin für ein hochwertiges und anspruchsvolles Konzept der Rolle, die dem Rechnungshof im Dienst für den Bürger zukommt.

Seine internationale Tätigkeit nahm er mit eben derselben Genauigkeit und Ambition wahr, sowohl was die Erfüllung seiner Pflichten bei ihm aufgetragenen Buchprüfungen internationaler Organisationen betrifft als auch im Bereich der INTOSAI, EUROSAI, AISCCUF sowie der Europäischen Union.

Mit seinem unermüdlichen, rastlosen und engagierten Einsatz war er stets offen für jene Gruppierungen, mit denen er seine Zielsetzungen teilte und mit denen er Freundschaften schloss: französischsprachige, solidarische, berufliche und sportliche Gemeinschaften. Als Humanist mit großer Weltkenntnis wusste er, dass Institutionen das Resultat einer Historie sowie einer Kultur sind und dass jedes Volk seinen eigenen Weg zur Demokratie finden muss.

Als Abgeordneter, Minister, Präsident der Nationalversammlung hat Philippe Séguin eine markante Stellung im politischen Leben Frankreichs eingenommen, die in den einstimmigen Respektbekundungen nach Bekanntwerden seines Tods ihren Ausdruck gefunden hat. Sein Sinn für das Staatswesen und die Interessen der Allgemeinheit sowie seine hohe Einstufung der Werte der Republik wurden stets gelobt. Das aufrichtige Bedauern des Rechnungshofs und der Gesellschaft im Allgemeinen belegen die große Anerkennung, die er sowohl für seine Person als auch für die von ihm wahrgenommenen Ämter genossen hat.

Gemäß der Regelung laut Finanzgesetzgebung wird das Amt des Ersten Präsidenten vorübergehend von Herrn Alain PICHON, Dekan der Kammerpräsidenten des Rechnungshofs, ausgeübt, wodurch die Kontinuität gewahrt bleibt.

 




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